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Schon lange hat es mir in den Fingern gejuckt, Wolf Wondratscheks wundervollen Text »Wertbeutel-Verordnung der Deutschen Bundespost« aus seinem Werk »Früher begann der Tag mit einer Schusswunde« der geneigten Öffentlichkeit darzubieten.
Wondratschek parodiert mit diesem Text, der von vielen für einen echten Gesetzestext gehalten wird, die Amtssprache deutscher Bürokraten. Diese Herrschaften vollbringen immer wieder das Kunststück, den schlichten Bürger mit einer an Irrsinn grenzenden Formelsprache an den Rand des Freitods zu treiben. Tatsächlich basiert der Text auf einem sehr ähnlichen Kommentar zum § 49 der »Dienstanweisung für den Postbetrieb Teil 2«, der sich damit auseinandersetzt, dass im Sprachgebrauch auch in einen Beutel versackt und nicht verbeutelt wird.
Viel Vergnügen beim Betrachten des Videos. Lasst den Amtsschimmel fröhlich wiehern!
Wertbeutel-Verordnung der Deutschen Bundespost
Amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe »Wertsack«, »Wertbeutel«, »Versackbeutel« und »Wertpaketsack« vor.
Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk »Wertsack« eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk »versackt« darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit »Wertsack« bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
W E R B U N G