Der Staub, den die Einführung der Datenschutzverordnung DSGVO aufwirbelte, hat sich kaum gelegt, da erschreckt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Mithaftung Autoren und andere künstlerisch Tätigen: Ab sofort sind Betreiber von Facebook-Seiten für die Einhaltung des Datenschutzes im »sozialen« Netzwerk mit verantwortlich. Da eine Absicherung derzeit praktisch unmöglich ist, werden Seiten aus Angst vor Abmahnungen reihenweise abgeschaltet. Ich wollte von Fachleuten und Autorenkollegen wissen, wie sie mit dem Thema umgehen.
Meinungen der Juristen
Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln beurteilt die durch den EuGH-Entscheid entstandene Situation glashart: »Meiner Auffassung nach ist die Abschaltung sämtlicher Fanpages derzeit die einzige rechtskonforme Lösung. Datenschutzverstöße können für Betreiber ersthafte Konsequenzen haben und teuer geahndet werden. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind dazu berechtigt, Datenschutzverstöße mit hohen Bußgeldern zu ahnden. Doch nicht nur die Aufsichtsbehörden können Ärger bereiten. Zudem stellen Abmahnungen von Wettbewerbern eine weitere Bedrohung dar, wenngleich hier geprüft werden müsste, ob diese nicht unberechtigt ergehen würden, da im Mittelpunkt der Datenschutzbestimmungen der Mensch und weniger die Lauterkeit des Wettbewerbs steht.«
Mit dieser Auffassung steht der Fachanwalt nicht allein. Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Hackenberg hat seine Facebook-Fanpage mit sofortiger Wirkung auf nicht sichtbar gestellt: »Das ist eine Protestaktion. Keine rechtliche Notwendigkeit!! Es muss derzeit niemand eine Seite offline stellen. KEINE PANIK! Erst muss noch die Rechtswidrigkeit der Datenverarbeitung festgestellt werden. Dann sehen wir weiter. Bis dahin keep cool« schreibt mir der Jurist.
Jura-Professorin Anja Neubauer erklärt: »Ich persönlich werde meine Facebook-Seiten nun erst einmal auf „nicht sichtbar“ schalten, bis Mark Zuckerberg eine rechtskonforme Lösungsmöglichkeit für die Sammlung der Nutzer meiner Seiten bereithält und diese mir als Betreiber der Seiten zur Verfügung stellt.«
Wahrscheinlich mehrere hundert Seiten abgeschaltet
Mit dem »Unsichtbarmachen« der Fanpages haben zahlreiche Autoren bereits begonnen. Axel Hollmann von den »Schreib-Dilettanten« antwortet mir auf eine entsprechende Umfrage: »Schweren Herzens habe ich meine Autorenseite erst einmal vom Netz genommen. In den kommenden Wochen werde ich verfolgen, wie es weitergeht. Vielleicht schalte ich sie dann wieder ein, vielleicht auch nicht, keine Ahnung. Auf jeden Fall bin ich genervt. Vor allen Dingen, weil niemand wirklich zu wissen scheint, was DSGVO und das Urteil des EuGH wirklich bedeuten.«
Roman- und Drehbuchautorin Rike Stienen, eine studierte Juristin, erklärt: »Meine Fanpage ist bereits abgeschaltet, allein um ein Zeichen zu setzen und keine Abmahnung zu riskieren.«
Schweren Herzen hat Sybille Kolar, Verfasserin der erfolgreichen Lady-Cardington-Reihe, sowohl ihre Website geschlossen als auch ihre Facebook–Fanpage unsichtbar gemacht.
Susan E. Carner, Uwe Tiedje, Maruschya Marcovic, Mara Winter, Susanne Erhard, Neal Skye, Edgar Helmut Neumann, Silvia Nagels, Isabella Bauch, Marlies Lüer, Andrea Riemer, Evelyn R. Boyd, Alice Spogis, Ralf Niemietz, Manuela Obermeier, Elke Pistor, Irit Eser, Michael Bresser, Doris Cramer, Nicole Oesterwind, Reginald Grünenberg, Gerritje Krieger, Joana Peters, Karin B. Redecker, Alexandra Krebs, Izabelle Jardin, Sonja Rüther, Marcus Johanus, Vanessa Serra und Astrid Ann Jabusch sind weitere der mehreren hundert AutorInnen, die ihre Fanpage sofort stilllegten.
Wie schalte ich eine Facebook-Seite ab? Auf der Fanpage oben auf »Einstellungen« klicken, dann den ersten Punkt »Seite veröffentlichen« auf »Seite nicht veröffentlichen« stellen, Grund auswählen – fertig. Außer dem Admin der Seite kann kein Nutzer mehr diese Seite sehen. Die Daten gehen dabei nicht verloren, die Seite kann später wieder auf »öffentlich« gestellt werden.
Chancen und Risiken abwägen
Zur Risikoabwägung meint der Berliner Fachanwalt Thomas Schwenke: »Wenn Sie unternehmerisch entscheiden, dann müssen Sie eine Risikoabschätzung vornehmen und abwägen, ob ein Risikoposten von ca. 5.000 Euro für Sie infrage kommt. Das heißt, Sie müssen sich ausrechnen, ob die sofortige Schließung der Facebook-Seite Sie mehr als 5.000 Euro kostet. Bei vielen Unternehmen wird eine solche Entscheidung pro Weiternutzung ausfallen, zumindest was das Facebook-Pixel oder die Facebook-Seite angeht.«
Abschaltung als Protestaktion
Der im Aufbau-Verlag veröffentlichende Autor Chris Karlden sieht in der Abschaltung eine Protestaktion: »Ich habe meine Facebook-Seite vorerst als Sofortmaßnahme „abgeschaltet“, nicht, weil ich derzeit schon ein hohes Risiko für Abmahnungen sehe, sondern um durch dieses Zeichen Facebook aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, die europäischen Datenschutzanforderungen bei seiner Datenverarbeitung zu erfüllen und dadurch seine wertvollen Seitenbetreiber künftig vor Haftungsansprüchen zu bewahren. Kämpferisch aus Trotz seine Seite „angeschaltet“ zu lassen, bedeutet meines Erachtens hingegen künftig sehenden Auges mit dem eigenen Vermögen für die möglichen Datenschutzverstöße Facebooks, für die man nichts kann, und auf die man keinen Einfluss hat, das Haftungsrisiko zu übernehmen. Umso mehr Nutzer ihre Seiten daher jetzt abschalten, desto mehr dürfte der Druck auf Facebook steigen, umgehend tätig zu werden, wenn das Geschäftsmodell nicht dem Untergang geweiht sein soll. Ich kann allerdings nachvollziehen, wenn einige Seitenbetreiber bei der unternehmerischen Kosten-Nutzen-Analyse zu dem Schluss kommen, das Risiko von Abmahnungen in Kauf zu nehmen. Allerdings wäre das Ziehen an einem Strang durch die sofortige Abschaltung aller Facebook-Seiten durch die Nutzer vermutlich der massivste Protest, die effektivste Taktik und die schärfste Klinge, um Facebook zum sofortigen Nachdenken und Handeln zu bewegen.«
Erfolgreiche Autoren kämpfen
Ein finanzielles Risiko gehen wirtschaftlich erfolgreiche AutorInnen offensichtlich eher ein als Nachwuchsautoren. Phillip P. Peterson, Kindle-Award-Preisträger und Verfasser des lesenswerten Science-Fiction-Thrillers »Paradox« schreibt mir in einer Stellungnahme: »Social Media ist als Autor mein größtes Marketingwerkzeug, um meine Leser zu erreichen. Das Abschalten käme wirtschaftlichem Selbstmord gleich. Will ich als Autor weiterexistieren, werde ich von dem EuGH nun dazu gezwungen, für die Taten von Facebook und Co. geradezustehen und das Abmahnrisiko hat sich nach der DSGVO nunmehr nochmals weiter erhöht. Die Telefonnummer des nächsten Medienanwalts liegt bereits in der obersten Schublade meines Schreibtisches. Dafür danke ich der EU und werde das bei der nächsten Wahl entsprechend berücksichtigen.«
Bestseller-Autorin Monika von Ramin aka Nika Lubitsch gibt sich gewohnt kämpferisch: »Ich werde garantiert nicht meine Fanpage schließen, denn es ist zur Zeit die einzige Möglichkeit, über diesen Weg Werbung direkt für meine Zielgruppe zu schalten. Ohne Fanseite gibt es keine Facebook-Ads. Ich bin sehr gespannt, wie Facebook auf diesen Schwachsinn reagieren wird. Denn damit wäre das Geschäftsmodell Facebook tot. Die betreiben das ja nicht, um Milliarden Menschen die Langeweile im Büro zu vertreiben.«
Der erfolgreiche Krimi-Spezialist Dirk Trost zum Thema: »Aufgrund meiner beruflichen Erfahrung mit gesetzlichen Neuerungen, die für Irritationen, Diskussionen und teilweise wilden Aktionismus führen, habe ich mich mit dem Thema auseinandergesetzt und dann meinem Webmaster den Auftrag erteilt, eine gesetzeskonforme und abmahnsichere Datenschutzerklärung für mich zu verfassen. Da der Webmaster auf gesetzlicher Ebene sehr kompetent ist, bin ich seiner Empfehlung gefolgt und habe von meiner FB-Autorenseite einen dafür vorgesehenen Link zur Datenschutzerklärung gesetzt. Diesen Link habe ich auch auf meine Fan-Page gesetzt und denke, dass ich aus meiner Sicht alles getan habe, um der neuen Verordnung zu entsprechen. Falls dem nicht so sein sollte, werde ich mich je nach Lage streiten oder korrigieren, ergänzen.«
Horst und Julia Drosten verstehen das EuGH Urteil als Weisung, die von den Gerichten in Deutschland noch nicht bestätigt ist: »Facebook wird sich sicher auch noch dazu äußern und eine Richtlinie dazu entwickeln. Wir werden unsere Fanpage also erstmal behalten und die weitere Entwicklung zu diesem Thema verfolgen.«
Stefan Holzhauer, Herausgeber von PhantaNews: »Ich schalte keiner meiner Facebook-Seiten ab und warte wie die deutschen Gerichte entscheiden, an die der EuGH den Fall zurückverwiesen hat. Allerdings zeigt das wieder einmal, dass eine eigene Internetpräsenz unabdingbar ist und Facebook (oder andere soziale Medien) nur zum Zweitverwerten und Crossposten verwendet werden sollte.«
Verunsicherung auf allen Ebenen
Jana von Bergner, Verfasserin eine New-Adult-Serie, ist durch das neue Gerichtsurteil stark verunsichert: »Trotzdem werde ich erst einmal abwarten, was Facebook unternimmt, bevor ich meine Fanseite abschalte. Ich habe in den letzten Wochen viel Geld und Mühe in mein Facebook-Marketing gesteckt und kann derzeit auf Facebook bei einem Buch-Release eigentlich nicht verzichten.“
Bei anderen AutorInnen beginnt ein Prozess des Umdenkens und Neuorientierens. »Die Zeit für Social Media in seiner heutigen Form mit dem unaufhörlichen Austauschen und Abgreifen von Daten ist vorbei. Man wird sehen, ob Facebook eine datenschutzkonforme Lösung anbietet. Ich warte die Reaktionen deutscher Gerichte ab, aber für die Zukunft fokussiere ich meine Marketing-Aktivitäten auf meine Homepage und meinen Newsletter.« Das schreibt Janina Venn-Rosky, die sich als Autorin von Liebesromanen einen Namen gemacht hat.
Informationen sind notwendig
Der Münchener Autor und Veranstalter Dr. Lutz Kreutzer schreibt: »Ich wurde von dem EuGH-Urteil im Urlaub überrascht. Als Veranstalter des Self-Publishing-Day möchte ich die Teilnehmer unserer jährlichen Tagung selbstverständlich informieren, sei es über die Community, über die Veranstaltungen oder mit Bildern und Videos zur letzten Tagung.
Dazu habe ich den Medien-Anwalt Sven Nelke um Rat gebeten, der auf dem Self-Publishing-Day am 16. Mai 2018 in Düsseldorf zum Thema DSGVO referiert hatte und uns Selfpublisher in gewissen Fragen beruhigen konnte. Auf seiner Website www.recht.help findet man Hinweise sowohl zur DSGVO für Selfpublisher als auch demnächst zum frischen Urteil des EuGH. Er machte mich darauf aufmerksam, dass das Bundesverwaltungsgericht erst einmal zum EuGH-Urteil Stellung nehmen muss.
Rechtsanwalt Nelke rät: „Solange die Entscheidung des EuGH aber letztendlich nicht durch das Urteil der Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird, empfehle ich erstmal nur, die Datenschutzerklärung auf der eigenen Internetseite um den Punkt ‚Daten bei Facebook‘ etc. zu erweitern und dann mit der Facebookseite unter ‚Datenschutzrichtlinie‘ zu verlinken. … Natürlich ist die sicherste Variante, sich aus Facebook zurückzuziehen. Allerdings ist dies nicht wirklich praktikabel. FB ist eben ein wichtiges Marketinginstrument. … Bis es zu einer Entscheidung des BVerwG kommt, fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter und es bleibt abzuwarten, wie Facebook entsprechend reagiert. Denn die sehe ich an dieser Stelle maßgeblich in der Verantwortlichkeit.“
Daher werde ich es nun so machen: Ich habe unnötige Facebook-Fanseiten stillgelegt, also unsichtbar gemacht. Die Fanpage des Self-Publishing-Day lasse ich online, und zwar mit mehreren deutlichen Hinweisen und Links zur Datenschutzerklärung der SP-Day Website, die den Umgang mit Social Media wie Facebook enthält. So zum Beispiel ganz oben im ersten Beitrag. Und dann warte ich ab, was das Bundesverwaltungsgericht dazu sagen wird.
Dies hier kann natürlich nicht mehr als eine Empfehlung sein.«
Die Kleinen dürfen Konflikte austragen
Einig sind sich alle, dass der EuGH mit seiner Entscheidung, Betreiber von Facebook-Seiten für die Einhaltung des Datenschutzes im Social Network verantwortlich zu mache, beweist, dass Konflikte zwischen politischen und wirtschaftlichen Riesen auf dem Rücken der Bürger sowie von kleinen Unternehmen und Freiberuflern ausgetragen werden.
Philipp P. Peterson wird deutlich: »Die EU wird (nach der Umsetzung der DSGVO) mal wieder ihrem Ruf gerecht, ein bürgerfeindliches Bürokratiemonster zu sein, dessen absurde Gesetzgebung den Bürgern (ja, als Autor und Freiberufler zähle ich mich dazu) nur Steine in den Weg legt. So sehr ich den Grundgedanken von Europa und EU liebe, so verachte ich doch aus tiefstem Herzen, was inzwischen daraus geworden ist.«
Die derzeitige Faktenlage
-
Ein gesetzeskonformer Betrieb einer Facebook-Fanseite oder Facebook-Gruppe ist ausgeschlossen
-
Betreiber von Fanpages oder Gruppen müssen sich bewusst sein über mögliche Abmahnungen und damit verbundene Kosten
-
Facebook wird sich verändern und damit in Konsequenz auch alle anderen »sozialen« Plattformen.
-
Das Internet verliert angesichts der neuen »verbraucherfreundlichen« Vorschriften seine bisherige Leichtigkeit und Freizügigkeit.
-
Der Betrieb einer DSGVO-konformen eigenen Homepage und eines entsprechenden Newsletters werden als Marketingmittel immer wichtiger.
Wie verhalte ich mich selbst?
Einige meiner Seiten und Blogs hatte ich bereits schon in der Diskussion um die DSGVO abgeschaltet. Das Entrümpeln hat mir gut getan. Vorerst auf Eis gelegt habe ich Facebook-Seiten wie »Kindle für Autoren«. Ich sehe dies als Protestaktion und habe das ausdrücklich gegenüber Facebook deutlich gemacht. Meine Fanpage »Der Bücherprinz« halte ich weiter geöffnet, bis sich Facebook eindeutig zu Gunsten seiner Nutzer erklärt. Ansonsten konzentriere ich mich weiter auf den Ausbau meiner Homepage und den Versand meines monatlichen Newsletters.
Facebook habe ich immer schon als Zeitfresser gesehen. Ich nutze die Plattform, weil sie mir eine komfortable Kommunikation mit Menschen, die ich mag, ermöglicht. Ich hasse die Plattform, weil sie mir wahnsinnig viel Zeit raubt und sich in Sachen Datenschutz wie ein Arsch mit Ohren verhält.
Zum Thema der neuesten EuGH-Entscheidung empfehle ich als weiterführende Lektüre die umfangreiche Stellungnahme von RA Thomas Schwenke.
Es ist erstaunlich zu lesen, wie sehr manche Menschen bereit sind, den Datenschutz zu vergessen, wenn es ihren eigenen Zielen, vor allen Zielen in Hinsicht auf geschäftliche Interessen und im Hinblick auf Bequemlichkeit, zugute kommt.
Und das EU-Bashing ist so unsagbar fehl am Platz, dass ich mich frage, wie, erwachsene, verantwortungsvolle, des Lesens und augenscheinlich auch des Schreibens fähige Menschen sich dermaßen zu entblöden bereit sind, hier in eine populistische Bresche zu hauen, dass man nur mit offenem Mund und starren Augen davon Kenntnis nehmen kann.
Philipp P. Petersons liegt falsch, wenn er behauptet, dass er für das Handeln von Facebook verantwortlich ist. Ist er nicht. Da er sich aber, mit der Nutzung der Funktionen von FB, die nicht rechtskonforme Handlungsweise von FB zurechnen lassen muss, ist er eben verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er die gesetzlichen Vorschriften einhält. Das Urteil bezieht sich auf das Recht, welches seit 1998 gilt.
Und es ist auch nicht richtig, dass es um eine Situation geht, die von den Nutzern von Facebook nicht beeinflusst werden kann, es ist vielmehr so, dass jeder Betreiber einer Seite bei Facebook, und zwar als gewerblicher Nutzer, die Dienste dieses Unternehmens für sich in Anspruch nimmt, und wenn nun das Unternehmen, dessen Dienste er, oder sie, nutzt, gegen geltendes Recht verstößt, er oder sie selbstverständlich eine Mitverantwortung hat, denn er oder sie nutzt ja diesen Dienst. Diese Nutzung ist freiwillig und wissentlich.
Und wenn Facebook nicht erklärt, welche Daten genutzt werden, er oder sie also kein Wissen darüber und keinen Einfluß darauf haben, was passiert, dann gilt das sicherlich nicht, dann aber hätte der Betreiber der jeweiligen Webseite u. U. einen Schadenersatzanspruch gegen Facebook. Wenn aber bekannt ist, dass und wie Facebook Daten erhebt und nutzt, und der oder die Betreiberin Teil dieser Nutzung ist, dann häng er oder sie eben auch mit dran.
Die Betreiber sind dann sozusagen Datenhehler. Sie erwerben, durch die Nutzung des Dienstes Daten, die unrechtmäßig erhoben wurden.
Und wenn die Betreiber nicht wissen, wie die Daten erhoben werden, ob diese rechtmäßig erhoben werden oder nicht, dann ändert das nichts an der Verantwortung. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und wer hat gesagt, dass jeder Autor in der Lage sein muss, eine eigene Fanpage bei FB betreiben zu können, um sein eigenes Geschäft zu forcieren?
Das mag schön und erfolgreich sein, aber wenn es gegen gesetzliche Regelungen verstößt, ist es eben nicht in Ordnung.
Und anstatt zu lamentieren sollten die Betreiber der FB-Seiten lieber froh sein, dass es Regelungen zum Datenschutz gibt. Die sind nämlich auch für sie gemacht worden.
Es ist wirklich bedauerlich, immer wieder lesen zu müssen, wie sehr es manchem Mitmenschen doch an Realitäts-Sinn und/oder der Fähigkeit des Erkennens mangelt, selbst wenn man in einer Unternehmens-Position arbeitet, bei der das zur Stellenbeschreibung gehören dürfte. Das „Verbiegen“ der Wahrheit oder gar eine Absicht zur „kompletten“ Verfälschung derselben kann und will ich nicht automatisch unterstellen. Dabei ist es eigentlich nicht einmal wirklich notwendig, der mehr als berechtigten Äußerung von Phillip P. Peterson zum Bürokratie-Monster ausdrücklich zuzustimmen, denn das beweist die Europäische „Union“ in immer kürzeren Zeitabständen ganz von selbst, und das hat auch absolut nichts mit einem wie auch immer gearteten EU-„Bashing“ zu tun. Die Zahl der inm Verlaufe der Jahrzehnte bekannt gewordenen Beispiele ist längst „Legion“, wie es ja so schön heißt, und sie steigt weiter, auch ohne sie durch die ebenso berühmte „Dunkelziffer“, über die man ja nur spekulieren kann, noch weiter „aufzublasen“. Die Aufzählung auch nur einen kleinen Teils davon ergäbe sicher genug Stoff für ein komplettes Buch.
Bashing ist ohnehin nicht nur in diesem Kontext schon längst ein so inflationär und mantra-artig verwendeter Begriff geworden, das man ihn praktischt bei Jedermann anwenden kann, ähnlich wie es extrem linke Gruppierungen bei ebenso praktisch allen Mitmenschen mit der Betitelung „Nazi“ tun, die nicht EXAKT ihrer eigenen Meinung sind.
SPEZIELL jedem, der wie ein Kettenhund auf dem Bauernhof beim geringsten Rascheln im Blätterwald das (EU-)““Bashing!Bashing!“-Bellen anstimmt, seien hiermit die Worte eines weisen Mannes, dessen Name mir leider momentan entfallen ist, entgegen gehalten „“Die europäische Union ist NICHT Europa!““, womit selbstverständlich sowohl die einzelnen Länder Europas als auch die IDEE eines (wirklich) vereinten Europa gemeint ist, wovon wir uns de facto derzeit eher immer weiter entfernen als ihr endlich einmal wirklich nahe zu kommen. Und auch wenn dieses Zitat die Hoffnung des Autors auf Besserung in sich trägt, verhindert der mir eigene Pessimismus ebenfalls zu hoffen, das es dazu während meiner Lebenszeit noch irgendwann einmal kommt.
Und hier die Antwort aus berufenem Munde: Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht schreibt über das Urteil des EuGH.
https://www.rechtzweinull.de/archives/2606-eugh-urteil-facebook-fanpagebetreiber-mitverantwortlichkeit.html
Pingback: Im Facebook-Datenwald. Ein Selbstversuch